A – Z

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A 

Alter

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein Freiwilligendienst für junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und zwischen 16 und 26 Jahre alt sind.

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) kann von Menschen aller Altersklassen ausgeübt werden (nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht).

Anleitung

Jedem Freiwilligen im FSJ und im BFD wird in der Einsatzstelle eine fachliche Anleitung gewährleistet.

Arbeitslosengeld

Nach Ableisten eines 12-monatigen Freiwilligendienstes (FSJ oder BFD) haben Freiwillige Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Arbeitsschutzvorschriften

Das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) regelt, dass im FSJ und im BFD die Arbeitsschutzvorschriften Anwendung finden: Betriebs- und Gefahrenschutz, Unfallversicherungsschutz, Arbeitsschutz, Frauen- und Mutterschutz, Schutz von Schwerbehinderten sowie das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall ist unverzüglich der Einsatzstelle und dem Träger mitzuteilen.

Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt im FSJ 40 Stunden. Weiteres regelt das Arbeitsschutzgesetz und ggf. das Jugendarbeitsschutzgesetz. Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) müssen mindestens 21 Stunden und maximal 40 Stunden pro Woche absolviert werden.

Ausweis

Zu Beginn eines Freiwilligendienstes erhält jeder Freiwillige vom Träger einen Freiwilligen-Ausweis, bei dessen Vorlage Vergünstigungen gewährt werden können, z.B. im öffentlichen Personen-Nahverkehr und in Schwimmbädern.

B 

Bescheinigung

Zu Beginn und nach Ende des Freiwilligendienstes wird allen Freiwilligen vom Träger als Nachweis eine Bescheinigung ausgestellt.

Bewerbung

Bewerbungen für ein FSJ oder einen BFD sind das ganze Jahr beim Träger möglich. Welche Unterlagen dazu eingereicht werden müssen, erfährst du auf dieser Homepage unter Bewerbung.

D 

Dauer

Das Freiwillige Soziale Jahr dauert in der Regel 12 Monate. Es beginnt in der Regel am 1. September und endet am 31. August.

Stellen im Bundesfreiwilligendienst können fortlaufend besetzt werden und können zwischen 6 und 18 Monate ausgeübt werden.

E 

Einsatzstellen

Einsatzstellen gibt es in ganz Thüringen und Sachsen-Anhalt. Wo genau, erfährst Du in der Rubrik Einsatzbereiche.

Einsatzstellenbesuche

Die Pädagogischen Mitarbeiter/innen der Diakonie Mitteldeutschland begleiten die Freiwilligen im FSJ und im BFD. Einmal im Jahr ist ein Einsatzstellenbesuch in jeder Einsatzstelle vorgesehen.

G 

Gesetzliche Grundlage

Grundlage für das Freiwillige Soziale Jahr ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG) in der jeweils gültigen Fassung. Grundlage für den Bundesfreiwilligendienst ist das Bundesfreiwilligendienstegesetz.

H 

Hilfskraft / Hilfstätigkeit

Freiwillige arbeiten in der Regel als nicht ausgebildete Kräfte unter Anleitung von Fachkräften. Von daher ergeben sich Abgrenzungen zur Arbeit ausgebildeter Fachkräfte.

J 

Jugendarbeitsschutzgesetz

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten die Jugendarbeitsschutzbestimmungen.

K 

Kindergeld, Waisenrente

Kindergeld, Kinderfreibeträge, evtl. Waisenrente sowie weitere kinderbezogene Leistungen werden im FSJ und BFD nach den gesetzlichen Regelungen weitergezahlt.

Kündigung

Das FSJ endet in der Regel am 31. August. Eine vorzeitige Beendigung kann nur nach einem Gespräch aller Vertragsparteien einvernehmlich schriftlich beendet werden. Die Beendigung erfolgt dann mit einer Auslauffrist von einem Monat zum Monatsletzten. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung seitens des Diakonischen Werkes Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vereinbarung bleibt unberührt.

Eine Kündigung im Bundesfreiwilligendienst ist möglich.

L 

Lohnsteuerkarte

Steuerrechtlich gelten Freiwillige im FSJ und im BFD als Arbeitnehmer und müssen ihre Lohnsteuerkarte zu Beginn des Freiwilligendienstes der entgeltzahlenden Stelle, also dem Träger vorlegen.

N 

Nebentätigkeit

Das FSJ wird als ganztägige Hilfstätigkeit geleistet. Daraus ergibt sich, dass Nebentätigkeiten durch den Träger zu genehmigen sind.

Im Bundesfreiwilligendienst sind Nebentätigkeiten dem Träger mitzuteilen.

P 

Pädagogische Begleitung

Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie Mitteldeutschland wird die individuelle und pädagogische Begleitung gewährleistet. Außerdem erfolgt für die praktische Arbeit in der Einsatzstelle eine fachliche Anleitung.

S 

Schnuppertag/Probetag

Bevor Du Dich für einen Einsatz in einer bestimmten Einsatzstelle entscheidest, solltest Du dort mindestens einen Probetag verbringen. So kannst Du Dir einen Eindruck über die Arbeit verschaffen und ersten Kontakt zu den zukünftigen Kolleginnen und Kollegen aufbauen.

Schweigepflicht

Freiwillige im FSJ und im BFD verpflichten sich, Stillschweigen über persönliche Verhältnisse der Klienten – auch über die Dienstzeit hinaus – zu wahren.

Seminare

Im FSJ ist die Teilnahme an mindestens 25 Seminartagen vorgeschrieben. Diese werden von den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Diakonischen Werkes Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. organisiert und in 5 Blockseminaren à 1 Woche durchgeführt. Die Teilnahme an den Seminaren ist verpflichtend und gilt als Arbeitszeit. Die Seminare bieten Dir Raum für das Kennenlernen der anderen Freiwilligen und ihrer Einsatzbereiche, die Reflexion der Arbeit in den Einsatzstellen und die Beschäftigung mit sozialen Arbeitsfeldern und gesellschaftlichen Fragestellungen.

Im BFD sind für die 16-27jährigen Freiwilligen ebenfalls 25 Seminartage vorgeschrieben. Bei den über 27jährigen Teilnehmern findet ein zweitägiges Einführungsseminar statt sowie weitere Seminare in Absprache.

Sozialversicherung

Im FSJ und im BFD übernimmt der Träger die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflege- sowie der Unfallversicherung.

T 

Taschengeld

Du erhältst ein monatliches Taschen- und Verpflegungsgeld.

U 

Urlaub

Für ein 12-monatiges FSJ oder einen BFD besteht Anspruch auf 26 Tage Urlaub. Bei vorzeitiger Beendigung verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.

V 

Vereinbarung / Vertrag

Das Freiwillige Soziale Jahr wird in einer Vereinbarung zwischen dem Träger, der Einsatzstelle und dem Freiwilligen geregelt. Nach einer erfolgreichen Vermittlung in eine Einsatzstelle schließen alle drei Vertragspartner diese Vereinbarung ab.

Der Bundesfreiwilligendienst wird zwischen Bund, Träger, Einsatzstelle und Freiwilligen vereinbart.

Vermittlung

Die Vermittlung an eine Einsatzstelle erfolgt durch die Diakonie Mitteldeutschland.

W 

Wartesemester

Das FSJ (und voraussichtlich auch der BFD) wird bei der Vergabe von Studienplätzen als Wartesemester angerechnet. Die Anzahl der Wartesemester wird durch die jeweilige Hochschule bestimmt.

Wochenenddienst

In verschiedenen Einsatzbereichen werden im Rahmen der betriebsüblichen Dienstpläne und des Arbeitszeitgesetzes Wochenenddienste geleistet.

Z 

Zeugnis / Zertifikat

Nach dem Einsatz gibt es von der Diakonie Mitteldeutschland ein Zeugnis, in dem die geleisteten Tätigkeiten bescheinigt werden. Das Zeugnis hilft dabei, Pluspunkte bei Bewerbungen z.B. um einen Ausbildungsplatz auch in nicht-sozialen Berufen zu sammeln.